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Sobald Sie unsere Dienstleistungen nutzen, akzeptieren Sie automatisch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung bilden. Änderungen können jederzeit erfolgen, und Ihre fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Online-Shop unter der URL

https://timm-anhaenger.de

betrieben von

Timm Anhänger

 

Timm Anhänger

An der Straßenmeisterei 17

24601 Stolpe

E-Mail: sales@timm-anhaenger.de

Telefonnummer: 043262895474

– im Folgenden: Anbieter –

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nach ihrer Einbeziehung für alle Vertragsschlüsse über den Erwerb von Waren, Dienstleistungen oder sonstigen Gütern (nachfolgend „Waren“) im Online-Shop unter der o.g. URL in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote im Online-Shop stellen eine unverbindliche Aufforderung des Anbieters an die Online-Shop-Besucher zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb der im Shop angebotenen Waren dar.

2.2 Die Bestellung der Ware(n) erfolgt über das Online-Bestellformular des Anbieters. Nach der Auswahl der gewünschten Ware(n), der Eingabe aller abgefragten Pflichtinformationen und dem Durchlaufen aller anderen verpflichtenden Schritte im Bestellprozess, können die ausgewählten Waren durch das Betätigen des Bestell-Buttons am Ende der Checkout-Seite bestellt werden (Bestellung). Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot zum Erwerb der ausgewählten Ware(n) ab. Der Vertragsschluss erfolgt, indem der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt, indem der Anbieter den Vertragsschluss in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt (Auftragsbestätigung) und diese Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht oder indem er die bestellte Ware liefert und diese Ware dem Kunden zugeht oder indem er den Kunden zur Zahlung auffordert (z. B. Rechnung oder Kreditkartenzahlung im Bestellprozess) und die Zahlungsaufforderung dem Kunden zugeht; maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist dabei der Zeitpunkt, in dem eine der im ersten Halbsatz genannten Alternativen erstmalig eintritt.

2.3 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und jederzeit über die üblichen Tastatur-, Maus-, Touch- oder sonstigen zur Verfügung stehenden Eingabefunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur-, Maus-, Touch- oder sonstigen zur Verfügung stehende Eingabefunktionen korrigiert werden.

2.4 Der Anbieter wird den Vertragstext nach dem Vertragsschluss speichern und dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) übermitteln. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstexts durch den Anbieter erfolgt nicht. Sofern der Einkauf über ein Kundenkonto im Online-Shop erfolgt ist, kann der Kunde seine Bestellungen und die damit verbundenen Bestelldaten dort einsehen.

2.5 Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Details sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen, die jedem Verbraucher spätestens unmittelbar vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

4. Zahlung, Verzug

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop aufgeführten Preise. Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten wird der Kunde im Online-Shop des Anbieters informiert.

4.2 Ist „Vorkasse“ vereinbart wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig.

4.3 Ist Zahlung per Kredit- oder Debitkarte vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig.

4.4 Ist die Zahlung via „PayPal“ vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.

4.5 Ist „Sofortüberweisung“ vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Sofort GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München.

4.6 Ist Giropay vereinbart, wird der Kaufpreis sofort nach Vertragsabschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die paydirect GmbH, Stephanstr. 14-16, 60313 Frankfurt am Main.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.

6. Lieferung und Selbstbelieferungsvorbehalt

6.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erfolgt die Lieferung innerhalb der im Online-Shop angegebenen Lieferzeit an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die geltenden Lieferzeiten sind dem Online-Shop zu entnehmen.

6.2 Bei Speditionslieferungen erfolgt die Lieferung vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen „frei Bordsteinkante“ Hiermit ist die Lieferung bis zu der der angegebenen Lieferadresse nächst gelegenen, öffentlichen Bordsteinkante gemeint.

6.3 Wenn der Anbieter die bestellte Ware nicht liefern kann, weil er ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert wurde, obwohl er rechtzeitig mit einem zuverlässigen Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, wird der Anbieter von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistungserfüllung in Kenntnis zu setzen. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden diesem unverzüglich erstattet. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt vom vorliegenden Absatz unberührt.

7. Gewährleistung

Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen;

für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen;

aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich keine andere Regelung getroffen wurde;

aufgrund zwingender Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz)

8.2 Wenn der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist dessen Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Der Anbieter behandelt die personenbezogenen Daten seiner Kunden vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Näheres entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des Anbieters.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU hierdurch zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates entzogen wird.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz unseres Unternehmens ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.

10.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von beweglichen Sachen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Firma Timm Anhänger mit Sitz in
Stolpe (im Folgenden auch „Vermieter“), und dem Mieter gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Die AGB können auf
unserer Webseite unter dem Link https://www.timm-anhaenger.de/agb aufgerufen, mit Hilfe
des Internet Browsers ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.
(2) Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die
AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn,
nachfolgend ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann
und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

 

§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag mit uns kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen
Auftrages/Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax oder elektronischer Post, spätestens
aber mit der Bereitstellung der Mietsache am Einsatz- Erfüllungsort pder an bei der Übergabe an unserem Standort . Art und Umfang der
Vermietung werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Vermieter
nach Zweckdienlichkeit bestimmt.
(2) Reservierungen erfolgen unverbindlich.

 

§ 3 Mietzeit
(1) Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten
Zeitpunkt und für den Fall, dass ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Abholung oder
Anlieferung der Mietsache.
(2) Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit
verlängert sich, wenn wir einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen. Ein
Verlängerungsantrag muss uns rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.
(3) Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird
widersprochen.

 

§ 4 Mietzins und Zahlungen
(1) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Mieter
überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen
Leistungen gelten unsere während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten. Sämtliche
Angaben verstehen sich vorbehaltlich anderslautender Angaben zuzüglich der zu dem jeweils
maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Miete wird grundsätzlich stündlich, täglich sowie monatlich bemessen und ist vor
Beginn der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Regelung getroffen wurde.
(3) Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind
ausschließlich an uns zu leisten. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere
Zahlungsbedingung vereinbart ist, gerät der Mieter spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und
Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es hierzu
einer ausdrücklichen Mahnung bedurfte. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz
des durch den Verzug entstehenden Schadens (z. B. Kosten für Mahnungen,
Rechtsverfolgungskosten) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
(4) Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden
Forderungen sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Mieter nicht berechtigt. Das
Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

 

§ 5 Übergabe des Mietgegenstandes
(1) Wir überlassen dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch
geeigneten Zustand.
(2) Der Mieter ist ohne unsere Erlaubnis nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache
einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Mieter den
Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes
Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

 

§ 6 Mängel des Mietgegenstandes
(1) Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen und,
wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. 

Nutzt der Mieter den Mietgegenstand trotzdem so ist er für die Haftung selbst verantwortlich.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels vor der Nutzung, so gilt die Mietsache als mangelfrei,
es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der
Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Mietsache auch in Ansehung dieses
Mangels als genehmigt.
(4) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet. Die Höhe des Schadens legt der Vermieter fest.
(5) Die vorherigen Absätze finden keine Anwendung, wenn wir den Mangel arglistig
verschwiegen haben.
(6) Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Tauglichkeit der
Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. Die Kosten der Mängelbeseitigung
gehen zu unseren Lasten. Wir sind berechtigt, dem Mieter nach unserer Wahl einen
gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.
(7) Der Mieter ist für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist, von
der Entrichtung der Miete befreit.
(8) Ist ein Mangel bei Vertragsschluss vorhanden, den wir zu vertreten haben, oder
entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den wir zu vertreten haben, oder
kommen wir mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter von dem
Mietvertrag zurücktreten. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

 

§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen
und den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
(2) Verzögert der Mieter die Abnahme schuldhaft, sind wir zum Schadensersatz
berechtigt. Im Falle nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben
trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.
(3) Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und den Betrieb der Geräte
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat insbesondere etwa erforderliche
Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache auf seine Kosten rechtzeitig einzuholen.
(4) Der Mieter hat ferner alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu
treffen.
(5) Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet,

 

 

    • vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die Bedienungsanleitung und die
      Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen und die Vorgaben zu beachten,

 

Sicherer Umgang mit einem Anhänger:

 

https://www.saris.net/de/sicher-auf-der-strasse-mit-ihrem-anhanger

 

Husqvarna LF 100:

 

https://www.manualslib.de/manual/579582/Husqvarna-Lf-75.html#product-LF%20100

 

Ammann 30/50 Rüttler:

 

https://www.manualslib.com/manual/2939486/Ammann-Apr-22-40.html?page=6

 

 

    • den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ihn vor Überanspruchung
      in jeglicher Hinsicht zu schützen,

 

    • für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen (z.B.
      Verwendung geeigneter Betriebsstoffe),

 

    • geeignete und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um den Mietgegenstand gegen
      Diebstahl und Witterungseinflüsse zu schützen.
      (6) Wir sind berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen,
      zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

 

    • Der Mieter hat den Mietgegenstand sicher zu verwahren und vor Zugriff dritter zu schützen

 

    • Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhanden- kommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
      § 8 Rückgabe des Mietgegenstandes
      (1) Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt und ggf. vollgetankt mit
      allen Zubehörteilen zurückzugeben.

 

    • Ist der Mietgegenstand nicht gereinigt stellen wir Ihnen dies in Rechnung. Für leichte Verschmutzungen 30€, starke Verschmutzungen 40€ + Stundensatz Werkstatt 59€ Brutto. Die Festlegung des Verschmutzungsgrades legt der Vermieter fest.

 

    • Ist der Mietgegenstand nicht aufgetankt, dann nehmen wir eine Pauschale von 20€ + Diesel: 3Euro pro Liter, Benzin 3,50€ pro Liter.
      (2) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so
      kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete
      oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung
      eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
      (3) Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter
      seinen in § 7 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so teilen wir dem Mieter dies
      unverzüglich mit und geben ihm Gelegenheit zur Nachprüfung. Für die Dauer, die zur
      Durchführung der Reparatur erforderlich ist, können wir die vereinbarte Miete oder die Miete
      verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Daneben trägt der Mieter die zur
      Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Die Kosten werden dem Mieter in
      geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
      (4) Besteht zwischen den Parteien Uneinigkeit hinsichtlich des Zustandes des
      Mietgegenstandes sowie über die Reparaturzeit und Kosten, so ist der Mietgegenstand durch
      einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige fertigt hierzu ein
      Gutachten an. Die daraus resultierenden Kosten tragen die Parteien zu gleichen Teilen.
      (5) Sollte eine Einigung über die Person des Sachverständigen nicht möglich sein, so ist der
      Sachverständige von dem Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk
      wir unseren Sitz haben, zu benennen.
      § 9 Kündigung
      (1) Für den auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag ist für beide Parteien die
      ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
      (2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund
      liegt insbesondere vor, wenn

 

    • der Mieter ohne unsere vorherige Einwilligung den Mietgegenstand oder einen Teil
      desselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag
      angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überlässt,

 

    • bei einer Untersuchung nach § 7 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch
      Vernachlässigung erheblich gefährdet ist und der Mieter trotz Abmahnung keine
      Abhilfe geschaffen hat.
      (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
      § 10 Haftungsbegrenzung
      (1) Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des
      Vermieters oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft
      verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
      Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der
      schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig
      verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Mietsache übernommen haben.
      Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
      jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein
      anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
      (2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche und
      zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von
      Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.
      § 11 Kaution
      Hat der Mieter uns eine Kaution gestellt, so sind wir berechtigt, bei Beendigung des
      Mietvertrages mit den ihr aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem
      Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.
      § 12 Schlussbestimmungen
      (1) Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das
      Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl
      gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in
      dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
      entgegenstehen.
      (2) Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des
      öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist
      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vermieter und
      dem Mieter der Sitz des Vermieters.

 

  • §13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB’s unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.